DJ-Glossar · Business & Recht
GEMA für DJs
Auch: GEMA, GEMA-Lizenz, GEMA DJ, GEMA-Gebühren DJ, Tarif VR-Ö, VR-Ö, GEMA DJ-Tarif
Für DJs gilt bei der GEMA: Der Veranstalter meldet die Party an. Wer Musik für Gigs kopiert, braucht selbst eine Lizenz nach Tarif VR-Ö.
von Mario Kernich· 7 Min. Lesezeit
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist die Verwertungsgesellschaft für Komponisten, Textdichter und Musikverlage in Deutschland. Für DJs sind zwei Dinge wichtig: Für die öffentliche Veranstaltung zahlt in der Regel der Veranstalter. Fertigst du Kopien von Musik für deine Auftritte an – etwa auf einem USB-Stick –, brauchst du selbst eine Lizenz nach dem Tarif VR-Ö.
Die ausführliche Anleitung mit allen Situationen aus der Praxis und dem Anmeldeweg steht im Ratgeber GEMA-Lizenz für DJs. Hier bekommst du das Grundprinzip, die Zahlen und die Begriffe.
Zwei Rechte, zwei Zahler
Ein Musikstück auf einer Party berührt zwei getrennte Rechte, die die GEMA für ihre Mitglieder wahrnimmt:
- Aufführungsrecht: Das Recht, Musik öffentlich wiederzugeben. Dafür meldet der Veranstalter die Veranstaltung bei der GEMA an und zahlt. DJs sind laut GEMA in der Regel nicht Veranstalter – es sei denn, sie organisieren die Party selbst, etwa als eigene Partyreihe.
- Vervielfältigungsrecht: Das Recht, Kopien eines Werkes herzustellen. Wer für Auftritte Musik kopiert, lizenziert diese Kopien selbst – das ist der DJ-Tarif VR-Ö („Vervielfältigung bei öffentlicher Wiedergabe“).
Was als Kopie zählt
| Situation | VR-Ö-Lizenz nötig? |
|---|---|
| Du spielst Original-Vinyl oder Original-CDs | nein |
| Du spielst vom Gerät, auf das du die Tracks gekauft und geladen hast | nein |
| Du konvertierst eine Datei in ein anderes Format | nein, laut GEMA keine Vergütung |
| Du exportierst Tracks auf einen USB-Stick für die Club-Player | ja |
| Du kopierst deine Musik auf einen zweiten Laptop oder eine externe Festplatte zum Auflegen | ja |
| Du brennst CDs für den Auftritt | ja |
| Reine Sicherungskopie, die nicht zum Auflegen genutzt wird | grundsätzlich nein |
Entscheidend ist laut GEMA die Zahl der kopierten Werke, nicht welche Titel du tatsächlich spielst. Titel und Urheber musst du nicht angeben.
Der Tarif VR-Ö in Zahlen
Die GEMA-Fassung 13 des Tarifs gilt seit dem 1. Januar 2026. Alle Beträge sind netto, zuzüglich derzeit 7 % Umsatzsteuer:
- Pro Werk und Kopie
- 0,18 €
- bei einmaliger Lizenzierung mindestens 16,53 €
- Jahrespauschale
- 69,76 €
- je angefangene 500 Kopien, jährlich wiederkehrend
- Einzelveranstaltung
- 16,53 €
- je angefangene 100 Kopien pro Veranstaltung
- Sicherungskopien aktivieren
- 147,87 €
- einmalig je Vorgang
- Altbestand vor 2026
- 295,74 €
- einmalig für Werkbestände vor dem 1.1.2026
- Zuschlag GVL
- 20 %
- erhebt die GEMA zusätzlich für die Leistungsschutzrechte
Rechenbeispiel: Du hast 1.000 Tracks für deine Gigs auf USB-Sticks exportiert. Einmalig lizenziert sind das 1.000 × 0,18 € = 180 € netto. Mit einem Jahrespauschalvertrag zahlst du zwei angefangene 500er-Blöcke, also 139,52 € netto pro Jahr. Auf beides kommen der GVL-Zuschlag und die Umsatzsteuer. Den genauen Betrag zeigt der Preisrechner im Online-Portal der GEMA.
Drei Regeln aus dem Tarif solltest du kennen:
- Vorher lizenzieren: Die Tarifsätze setzen voraus, dass du die Einwilligung vor dem Kopieren einholst.
- Lizenzierte Kopien gelten unbegrenzt: Einmal ordnungsgemäß lizenzierte Kopien darfst du zeitlich unbegrenzt für öffentliche Wiedergaben nutzen.
- Nur GEMA-Rechte: Die Lizenz deckt keine anderen Nutzungen ab, etwa das Hochladen von Mixen.
Drei Beispiele
| Situation | Modell | Kosten netto |
|---|---|---|
| Du startest mit 300 kopierten Tracks | einmalige Lizenzierung, 300 × 0,18 € | 54,00 € |
| Du kopierst rund 1.200 Tracks pro Jahr | Jahrespauschale, 3 × 69,76 € | 209,28 € |
| Ein einzelner Gig mit 150 kopierten Tracks | Einzelveranstaltung, 2 × 16,53 € | 33,06 € |
Jeweils zuzüglich 20 % GVL-Zuschlag und 7 % Umsatzsteuer. Mitglieder von Verbänden mit Gesamtvertrag erhalten laut Tarif einen Nachlass.
Typische Fragen aus der Praxis
Private Feiern
Öffentlich ist eine Wiedergabe nach § 15 Abs. 3 UrhG, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist – nicht aber, wenn alle Gäste mit dem Gastgeber persönlich verbunden sind. Eine Hochzeit mit geladenen Gästen ist deshalb meist keine öffentliche Veranstaltung. Der Tarif VR-Ö betrifft Kopien, die für öffentliche Wiedergaben bestimmt sind. Spielst du als mobiler DJ gemischt private und öffentliche Events, klär mit der GEMA, wie du deine Kopien lizenzierst.
Streaming in der DJ-Software
Wenn du Musik über einen Streaming-Dienst in der DJ-Software spielst, entsteht keine dauerhafte Kopie auf deinem Stick. Ob die Nutzung für öffentliche Auftritte erlaubt ist, regeln aber zuerst die Nutzungsbedingungen des Dienstes – siehe DJ-Streaming und Streaming beim Auflegen.
Pools und Promos
Ein DJ-Pool-Abo und kostenlose Promos ändern nichts an der GEMA-Pflicht. Auch Pool-Tracks, die du auf einen Stick exportierst, sind Kopien.
Eigene Produktionen
Spielst du eigene Kompositionen oder Live-Remixe öffentlich, kann eine GEMA-Mitgliedschaft sinnvoll sein, damit du an den Ausschüttungen beteiligt wirst. Für Liveacts mit eigenen Werken verlangt die GEMA Setlists im Portal. Bei normalen DJ-Sets mit fremden Aufnahmen sind Setlists in der Regel nicht nötig.
Mixe online
Der VR-Ö-Tarif erlaubt keine Uploads. Welche Plattformen DJ-Mixe lizenziert haben, steht im Ratgeber DJ-Mixe aufnehmen und veröffentlichen.
So meldest du dich an
- Bestand zählen: Wie viele Werke hast du für Auftritte kopiert, wie viele kommen pro Jahr hinzu?
- Modell wählen: Einmalige Lizenzierung pro Kopie, Jahrespauschale oder Lizenz für eine Einzelveranstaltung.
- Im Online-Portal anmelden: Als DJ erhältst du eine eigene Kundennummer und eine Rechnung. Altbestände und die Aktivierung von Sicherungskopien meldest du über das Kommentarfeld mit den Stichworten „Altbestand“ beziehungsweise „Aktivierung Sicherungskopien“.
- Rechnung aufheben: Die GEMA-Kosten sind Betriebsausgaben – sie gehören in deine Buchhaltung, siehe Gewerbe, Steuern, Rechnungen.
Die offiziellen Informationen stehen auf der DJ-Seite der GEMA und auf der Tarifseite VR-Ö.
Nachberechnung für frühere Jahre
Die GEMA hat angekündigt, Kunden nachzuberechnen, die zwischen 2022 und 2024 Rechnungen für Einzellizenzen oder Verträge nach dem Tarif VR-Ö erhalten haben – Hintergrund ist der Anteil für die GVL. Wer in diesem Zeitraum lizenziert hat, sollte Post von der GEMA nicht ungelesen ablegen.
Häufige Irrtümer
- „Ich habe die Tracks gekauft, also darf ich sie überall spielen.“ Der Kauf erlaubt dir das private Hören. Für öffentliche Aufführungen braucht es die Lizenz des Veranstalters, für Kopien deine eigene.
- „Es zählen nur die Tracks, die ich spiele.“ Beim Tarif VR-Ö zählen die kopierten Werke, nicht die gespielten.
- „Der Club zahlt doch GEMA, also bin ich raus.“ Der Club lizenziert die Aufführung, nicht deine Kopien.
- „Mit Streaming bin ich GEMA-frei.“ Ohne Kopie fällt kein VR-Ö an – ob der Dienst öffentliche Auftritte erlaubt, ist aber eine andere Frage.
- „Die GEMA kontrolliert DJs eh nicht.“ Rechtlich ändert das nichts, und nachträgliche Lizenzierungen sind teurer als rechtzeitige.
Österreich und Schweiz
In Österreich nimmt die AKM, in der Schweiz die SUISA die Rechte wahr. Auch dort lizenziert in der Regel der Veranstalter die Veranstaltung. Die Regeln für DJ-Kopien unterscheiden sich vom deutschen Tarif – frag vor Ort nach.
Im Vertrag klären
Halte im DJ-Vertrag fest, dass der Veranstalter die Veranstaltung bei der GEMA anmeldet. Bei Hochzeiten und Firmenfeiern wissen Gastgeber das oft nicht. Wie sich Komposition, Aufnahme und Darbietung rechtlich unterscheiden, erklärt der Eintrag Urheberrecht für DJ-Mixe.
Häufige Fragen zu GEMA für DJs
Muss ich als DJ GEMA zahlen?
Für die Veranstaltung zahlt in der Regel der Veranstalter. Du selbst brauchst eine Lizenz nach Tarif VR-Ö, wenn du Musik für deine Auftritte kopierst, etwa auf USB-Sticks, einen zweiten Laptop oder gebrannte CDs. Spielst du nur Originale oder vom Download-Gerät, fällt laut GEMA keine VR-Ö-Vergütung an.
Was kostet die GEMA für DJs?
Nach Tarif VR-Ö (Stand 2026) kostet jede Kopie eines Werkes 0,18 Euro netto, bei einmaliger Lizenzierung mindestens 16,53 Euro. Die Jahrespauschale kostet 69,76 Euro je angefangene 500 Kopien. Dazu kommen 20 Prozent Zuschlag für die GVL und 7 Prozent Umsatzsteuer.
Brauche ich eine GEMA-Lizenz für einen USB-Stick?
Ja, wenn du Tracks für Auftritte auf einen USB-Stick exportierst, ist das eine Vervielfältigung im Sinne des Tarifs VR-Ö. Gezählt wird jedes kopierte Werk, unabhängig davon, ob du es tatsächlich spielst. Lizenziere die Kopien am besten vor dem Kopieren.
Braucht ein Hochzeits-DJ eine GEMA-Lizenz?
Eine Hochzeit mit persönlich geladenen Gästen ist in der Regel keine öffentliche Veranstaltung, deshalb fällt dort meist keine Aufführungslizenz an. Der Tarif VR-Ö betrifft Kopien für öffentliche Wiedergaben. Wer auch öffentliche Events spielt, sollte seine Kopien lizenzieren und die Details mit der GEMA klären.
Muss ich der GEMA jeden Track einzeln melden?
Nein. Laut GEMA musst du weder Titel noch Interpreten oder Urheber angeben. Entscheidend ist nur die Anzahl der Werke, die du für öffentliche Auftritte kopiert hast. Die meldest du im Online-Portal, am besten bevor du kopierst.
Was ist der Tarif VR-Ö?
VR-Ö steht für Vervielfältigung bei öffentlicher Wiedergabe. Der GEMA-Tarif regelt, was DJs, Tanzlehrer, Fitnesstrainer und Betriebe zahlen, wenn sie Musik kopieren, um sie öffentlich abzuspielen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Fassung 13 des Tarifs.