DJ-Glossar · Business & Recht
DJ-Vertrag
Auch: DJ Vertrag, DJ-Vertrag Vorlage, Auftrittsvertrag, Künstlervertrag, Booking-Vertrag, DJ-Buchungsvertrag
Ein DJ-Vertrag regelt Leistung, Gage, Technik, Absage und Haftung eines Auftritts. Mündlich ist er gültig, schriftlich lässt er sich im Streitfall beweisen.
von Mario Kernich· 7 Min. Lesezeit
Ein DJ-Vertrag ist die Vereinbarung zwischen DJ und Auftraggeber über einen Auftritt: wer wann wo wie lange spielt, was es kostet, wer welche Technik stellt und was bei Absage, Krankheit oder Schäden gilt. Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor – auch eine mündliche Zusage ist ein Vertrag. Schriftlich festgehalten, per unterschriebenem Dokument oder zumindest per E-Mail, lässt er sich im Streitfall aber beweisen.
Wann du einen schriftlichen Vertrag brauchst
Immer, wenn Geld fließt – auch bei Freunden, Stammkunden und kleinen Bars. Die meisten Konflikte entstehen nicht aus bösem Willen, sondern aus Missverständnissen: Gilt die Gage netto oder brutto? Ab wann wird aufgebaut? Was passiert, wenn die Party ausfällt? Ein Vertrag zwingt beide Seiten, das vorher zu klären.
Die sieben Bausteine
1. Vertragsparteien
Vollständige Namen und Anschriften. Bei Firmen die Firma selbst, nicht nur der Ansprechpartner. Bei Agenturen: Wer ist Vertragspartner – die Agentur oder der Veranstalter?
2. Leistung
Datum, Ort, Beginn und Ende des Sets, Aufbau- und Abbauzeiten, Musikrichtung, bei Hochzeiten Ablaufpunkte wie Eröffnungstanz und Reden. Hilfreich ist eine Liste mit Musikwünschen und No-Gos, siehe Musikwunsch. Leg fest, ob und zu welchem Preis verlängert werden kann.
3. Gage und Zahlung
Betrag, ausdrücklich netto oder brutto, Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung falls zutreffend, Anzahlung, Fälligkeit des Rests, Fahrtkosten, Hotel, Verpflegung. Mehr unter Gage.
4. Technik und Rider
Wer stellt Anlage, Licht, Mikrofon, Player und Mixer? Bei Club-Gigs wird der Rider als Anlage Vertragsbestandteil. Bei mobilen Einsätzen: Strom, Stellfläche, Zufahrt, Aufbauzeit, Ansprechpartner vor Ort.
5. Absage und Ausfall
Der wichtigste und am häufigsten vergessene Punkt – siehe unten.
6. Haftung und Versicherung
Wer haftet für Schäden an gestellter Technik, an der Location oder an Gästen? Viele Veranstalter verlangen einen Nachweis über eine Haftpflichtversicherung. Regelungen zur Haftungsbegrenzung sind möglich, haben aber gesetzliche Grenzen.
7. Aufnahmen, Name und Werbung
Darf der Veranstalter dein Set mitschneiden, streamen oder Ausschnitte veröffentlichen? Darf er Name, Logo und Fotos für Werbung nutzen? Darfst du selbst mitschneiden? Bei Musik von Dritten braucht jede Veröffentlichung zusätzlich die passenden Lizenzen.
Wenn der Veranstalter absagt
Ein Auftrittsvertrag wird rechtlich häufig als Werkvertrag eingeordnet, manchmal als Dienstvertrag – die Einordnung hängt vom Einzelfall ab. Für den Werkvertrag regelt § 648 BGB: Der Auftraggeber kann jederzeit kündigen, muss aber die vereinbarte Vergütung zahlen, abzüglich dessen, was du dadurch sparst oder anderweitig verdienst. Gesetzlich vermutet wird dabei nur ein Anspruch von 5 % der Vergütung für den nicht erbrachten Teil – mehr musst du im Streitfall konkret nachweisen.
Deshalb vereinbaren viele DJs eine Stornostaffel: Je kurzfristiger die Absage, desto höher der Anteil der Gage, der fällig wird. Gegenüber Privatkunden mit vorformulierten Bedingungen gilt: Eine Pauschale darf nach § 309 Nr. 5 BGB den typischerweise zu erwartenden Schaden nicht übersteigen, und der Kunde muss ausdrücklich nachweisen dürfen, dass dir ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Formuliere Staffeln daher maßvoll und mit diesem Hinweis.
Wenn du ausfällst
Krankheit, Unfall, Autopanne – auch dafür braucht der Vertrag eine Regel:
- Ersatz-DJ: Darfst und musst du einen gleichwertigen Ersatz stellen? Wer entscheidet, ob er gleichwertig ist?
- Rückzahlung: Was passiert mit der Anzahlung, wenn kein Ersatz gefunden wird?
- Höhere Gewalt: Unwetter, behördliche Absagen, Stromausfall der Location – wer trägt welches Risiko?
Gerade Hochzeitspaare reagieren verständlicherweise empfindlich, wenn der gebuchte DJ ausfällt. Ein Netzwerk aus Kollegen, die sich gegenseitig vertreten, ist für mobile DJs Gold wert.
Verträge mit Privatkunden
Bei Hochzeiten und Geburtstagen ist dein Kunde Verbraucher. Das hat Folgen:
- Vorformulierte Verträge sind AGB: Nutzt du dieselbe Vorlage immer wieder, gelten die strengeren Regeln für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Überraschende oder unangemessen benachteiligende Klauseln sind unwirksam.
- Widerrufsrecht: Schließt du den Vertrag per E-Mail, Telefon oder außerhalb deiner Geschäftsräume, kann der Kunde grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht haben. Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die einen spezifischen Termin vorsehen, sieht § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB eine Ausnahme vor. Ob sie für deinen DJ-Auftritt greift, ist nicht eindeutig – lass das prüfen.
- Klare Preise: Privatkunden nennst du Endpreise inklusive Umsatzsteuer, falls du sie berechnest.
Was oft fehlt
- GEMA: Wer meldet die Veranstaltung an? In der Regel der Veranstalter – schreib es hinein, Gastgeber wissen das oft nicht. Siehe GEMA für DJs.
- Künstlersozialabgabe: Bei Club- und Agenturbuchungen kann sie für den Auftraggeber anfallen, siehe KSK.
- Exklusivität und Gebietsschutz: Darfst du in derselben Woche in der Nachbarstadt spielen?
- Ansprechpartner am Abend: Name und Telefonnummer von jemandem, der vor Ort Entscheidungen treffen darf.
- Zahlungsweg: Überweisung nach Rechnung oder bar mit Quittung.
- Lautstärkegrenzen: Viele Locations haben Pegelbegrenzer oder Auflagen zum Lärmschutz. Wer das vorher weiß, plant Anlage und Musik passend.
- Pausen und Verpflegung: Bei langen Einsätzen gehören sie in den Vertrag, nicht in die Hoffnung.
Club, Hochzeit, Firmenfeier: die Unterschiede
| Club-Gig | Hochzeit / Privatfeier | Firmenfeier | |
|---|---|---|---|
| Vertragspartner | Club, Promoter oder Agentur | Brautpaar oder Gastgeber als Verbraucher | Unternehmen oder Eventagentur |
| Technik | meist vom Club gestellt | meist vom DJ mitgebracht | je nach Location |
| Kernpunkte | Set-Zeit, Rider, Gage, Künstlersozialabgabe | Ablauf, Musikwünsche, Storno, Ersatz-DJ | Rechnung mit Steuer, Ablauf, Kleiderordnung, Haftung |
| Widerrufsrecht | nein, kein Verbraucher | möglich, prüfen | nein, kein Verbraucher |
| Typischer Streitpunkt | Zeiten, Gage bei Ausfall | Absage, Lautstärke, Verlängerung | Zahlungsziel, Leistungsumfang |
Vorlage oder eigener Vertrag?
Vorlagen aus dem Netz sind ein guter Ausgangspunkt, aber selten passgenau. Viele stammen aus anderen Branchen oder sind veraltet. Wenn du deinen Vertrag immer wieder verwendest, lohnt sich eine einmalige Prüfung durch eine Anwältin oder einen Anwalt – vor allem die Klauseln zu Storno, Haftung und Widerruf. Bei Club-Gigs und Agenturbuchungen schickt dir oft die Gegenseite ihren Vertrag. Lies ihn vollständig, besonders Exklusivität, Radius-Klauseln und Regeln für Absagen, und frag nach, bevor du unterschreibst.
Checkliste vor dem Unterschreiben
- Stimmen Datum, Ort und Zeiten – auch Aufbau, Soundcheck und Ende?
- Ist die Gage eindeutig netto oder brutto, und ist geklärt, wer Spesen trägt?
- Ist klar, wer welche Technik stellt, und ist der Rider als Anlage genannt?
- Gibt es eine nachvollziehbare Regelung für Absage durch beide Seiten?
- Wer meldet die Veranstaltung bei der GEMA an?
- Wer haftet für Schäden, und brauchst du einen Versicherungsnachweis?
- Was ist mit Mitschnitten, Livestreams, Fotos und deinem Namen in der Werbung?
- Gibt es Exklusivitäts- oder Radius-Klauseln, die andere Gigs blockieren?
Vertrag in der Praxis
- Nach der Anfrage ein schriftliches Angebot schicken.
- Vertrag mit allen sieben Bausteinen aufsetzen, Rider als Anlage.
- Vom Auftraggeber unterschreiben oder zumindest per E-Mail ausdrücklich bestätigen lassen.
- Anzahlung abwarten, erst dann ist der Termin fest.
- Eine Woche vorher Zeiten, Ansprechpartner und Technik kurz bestätigen.
- Nach dem Gig zeitnah die Rechnung schicken – wie das geht, steht im Schritt Gewerbe, Steuern, Rechnungen.
Bewahre unterschriebene Verträge, E-Mail-Bestätigungen und Rechnungen geordnet auf – sie sind auch für Steuer und Buchhaltung Belege. Wie es überhaupt zu einer Anfrage kommt, beschreibt der Eintrag Booking.
Häufige Fragen zu DJ-Vertrag
Braucht ein DJ einen schriftlichen Vertrag?
Rechtlich ist auch eine mündliche Vereinbarung gültig. Im Streitfall musst du sie aber beweisen, und das gelingt mit einem schriftlichen Vertrag oder zumindest einer ausdrücklichen Bestätigung per E-Mail. Für jeden bezahlten Gig lohnt sich deshalb ein schriftlicher Vertrag.
Was gehört in einen DJ-Vertrag?
Vertragsparteien, Datum, Ort und Set-Zeiten, die Gage mit Angabe netto oder brutto, Anzahlung und Fälligkeit, Spesen, wer welche Technik stellt, der Rider als Anlage, Regeln für Absage und Ausfall, Haftung und Versicherung sowie Absprachen zu Aufnahmen und Werbung.
Was passiert, wenn der Veranstalter den DJ absagt?
Ohne Vereinbarung gelten die gesetzlichen Regeln, beim Werkvertrag § 648 BGB. Der Auftraggeber muss dann grundsätzlich die Gage zahlen, abzüglich ersparter Aufwendungen. Weil das im Einzelfall schwer zu beziffern ist, vereinbaren viele DJs eine Stornostaffel. Keine Rechtsberatung, Stand Oktober 2026.
Dürfen DJs Stornogebühren verlangen?
Ja, wenn sie vereinbart sind. In vorformulierten Verträgen mit Privatkunden dürfen pauschale Stornogebühren den typischerweise zu erwartenden Schaden nicht übersteigen, und der Kunde muss nachweisen dürfen, dass der Schaden geringer ist. Eine gestaffelte, maßvolle Regelung mit diesem Hinweis ist üblich.
Was passiert, wenn der DJ krank wird?
Das sollte der Vertrag regeln. Üblich ist, dass der DJ sich bemüht, einen gleichwertigen Ersatz zu stellen, und dass bei Ausfall ohne Ersatz bereits gezahlte Beträge zurückgezahlt werden. Ohne Regelung entsteht schnell Streit, deshalb gehört der Punkt in jeden Vertrag.
Was ist eine Radius-Klausel?
Eine Radius-Klausel verbietet dem DJ, in einem bestimmten Umkreis und Zeitraum vor oder nach dem Gig woanders aufzutreten. Veranstalter wollen damit verhindern, dass sich das Publikum auf mehrere Events verteilt. Achte darauf, dass Radius und Zeitraum angemessen sind und deine anderen Termine nicht unnötig blockieren.