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DJ-Glossar · Business & Recht

Kleinunternehmerregelung

Auch: Kleinunternehmer, § 19 UStG, Kleinunternehmerregelung DJ, Kleinunternehmergrenze, Kleinunternehmer-Regelung

Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG berechnest du keine Umsatzsteuer – bei höchstens 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr.

von · 4 Min. Lesezeit

0 €25.000 €50.000 €75.000 €100.000 €VorjahrGesamtumsatzGrenze 25.000 €Laufendes JahrGesamtumsatzGrenze 100.000 €Beide Bedingungen müssen erfüllt sein – es zählt der Umsatz, nicht der Gewinn
Seit 2025 gelten für die Kleinunternehmerregelung 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. (eigene Illustration)

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit kleine Unternehmen von der Umsatzsteuer: Du stellst deine Gage ohne Umsatzsteuer in Rechnung und gibst in der Regel keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab. Voraussetzung ist seit 2025, dass dein Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet.

Die Grenzen

Vorjahr
max. 25.000 €
Gesamtumsatz des vorangegangenen Kalenderjahres
Laufendes Jahr
max. 100.000 €
darf nicht überschritten werden
Maßstab
Umsatz
vereinnahmte Entgelte, nicht der Gewinn
Verzicht
5 Jahre
Bindung, wenn du freiwillig zur Regelbesteuerung wechselst

Den Wortlaut findest du in § 19 UStG. Drei Punkte werden oft missverstanden:

  • Umsatz, nicht Gewinn: Es zählen alle Einnahmen, bevor du Kosten für Technik, Musik oder Fahrt abziehst.
  • Alle selbstständigen Umsätze zusammen: Hast du neben dem DJing noch eine andere selbstständige Tätigkeit, werden die Umsätze addiert.
  • Die 100.000-Euro-Grenze wirkt sofort: Laut Bundesfinanzministerium unterliegt bereits der Umsatz, mit dem du die Grenze im laufenden Jahr überschreitest, der Regelbesteuerung – nicht erst das Folgejahr.

Für das Jahr der Gründung gelten bei der Berechnung Besonderheiten. Lass dir bestätigen, welche Grenze für dich im ersten Jahr gilt.

Was das für deine Gage bedeutet

Als Kleinunternehmer ist der vereinbarte Betrag dein Endbetrag – es kommt keine Umsatzsteuer dazu. Für Privatkunden ist das ein Vorteil: Eine Hochzeit zahlt bei gleicher Gage weniger als bei einem regelbesteuerten DJ, der 19 % aufschlagen muss. Für Clubs und Firmen, die selbst Vorsteuer abziehen, ist es dagegen egal.

Die Kehrseite: Du kannst dir die Umsatzsteuer auf deine Einkäufe nicht vom Finanzamt zurückholen. Kaufst du für 3.000 Euro brutto einen Controller und Boxen, zahlst du die enthaltene Umsatzsteuer selbst.

Rechnungen als Kleinunternehmer

Deine Rechnung braucht unter anderem Namen und Anschriften, Steuernummer, Datum, Leistung (Datum, Ort, Set-Zeit), Betrag und einen Hinweis auf die Steuerbefreiung, zum Beispiel: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Eine Umsatzsteuer darfst du nicht ausweisen – sonst schuldest du sie trotzdem.

Seit 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Kleinunternehmer dürfen ihre eigenen Rechnungen aber weiterhin als einfache PDF oder auf Papier schreiben. Eine Vorlage findest du im Schritt Gewerbe, Steuern, Rechnungen.

Lohnt sich der Verzicht?

Du kannst freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Dann berechnest du 19 % Umsatzsteuer, ziehst aber die Vorsteuer aus deinen Einkäufen ab. Das kann sich lohnen, wenn

  • du viel Equipment kaufst, etwa zum Start mit eigener PA-Anlage,
  • du fast nur für Unternehmen spielst, die die Umsatzsteuer ohnehin zurückbekommen.

Der Haken: An den Verzicht bist du mindestens fünf Kalenderjahre gebunden. Außerdem kommen Voranmeldungen und mehr Buchhaltung dazu. Für DJs mit vielen privaten Kunden ist die Kleinunternehmerregelung meist die einfachere Wahl.

Was die Regelung nicht ist

  • Keine Steuerbefreiung insgesamt: Einkommensteuer auf deinen Gewinn zahlst du trotzdem.
  • Keine Antwort auf die Gewerbefrage: Ob du ein Gewerbe brauchst, ist ein anderes Thema, siehe Gewerbe oder freiberuflich.
  • Kein Freibrief beim Vertrag: Schreib in den DJ-Vertrag, dass die Gage nach § 19 UStG ohne Umsatzsteuer berechnet wird – wechselst du später zur Regelbesteuerung, weiß jeder, woran er ist.

Wie das alles im Zusammenhang aussieht, zeigt der Ratgeber Gage, Gewerbe und Steuern neben dem DJing.

Häufige Fragen zu Kleinunternehmerregelung

Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze 2026?

Nach § 19 UStG darf der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreiten. Diese Grenzen gelten seit dem 1. Januar 2025 und damit auch 2026. Es zählt der Umsatz, nicht der Gewinn. Keine Steuerberatung.

Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer auf meine Gage zahlen?

Nein. Als Kleinunternehmer berechnest du keine Umsatzsteuer und weist sie auf der Rechnung nicht aus. Stattdessen schreibst du einen Hinweis auf § 19 UStG auf die Rechnung. Einkommensteuer auf den Gewinn fällt trotzdem an.

Was passiert, wenn ich die 25.000 Euro überschreite?

Überschreitet dein Umsatz in einem Jahr 25.000 Euro, bleibst du in diesem Jahr Kleinunternehmer, solange du unter 100.000 Euro bleibst. Ab dem Folgejahr gilt aber die Regelbesteuerung, weil die Vorjahresgrenze überschritten ist. Im Gründungsjahr gelten Besonderheiten, die du dir bestätigen lassen solltest.

Lohnt sich der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung für DJs?

Er kann sich lohnen, wenn du viel Equipment kaufst oder fast nur für Firmen spielst, die die Umsatzsteuer zurückbekommen. Dann holst du dir die Vorsteuer auf Einkäufe zurück. Du bist aber mindestens fünf Jahre gebunden und hast mehr Buchhaltung. Für viele DJs mit Privatkunden lohnt es sich nicht.

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