Musik & Rechte
GEMA-Lizenz für DJs: Was du wissen musst
Wer zahlt was, wenn in Deutschland aufgelegt wird? Der Veranstalter lizenziert die Aufführung, du als DJ brauchst für kopierte Musik den Tarif VR-Ö. Wir erklären Regeln, Ausnahmen und die aktuellen Sätze für 2026.
von Mario Kernich· KI-unterstützt, redaktionell geprüft
Kaum ein Thema sorgt unter DJs für so viel Unsicherheit wie die GEMA. Muss ich zahlen oder der Club? Was ist mit dem Stick, den ich für den Gig vorbereitet habe? Und was, wenn ich nur streame? Die gute Nachricht: Die Grundregeln sind überschaubar. In diesem Ratgeber erklären wir sie auf Basis der offiziellen Angaben der GEMA, Stand Oktober 2026.
Zwei Rechte, zwei Zahler
Damit Musik bei einer Veranstaltung laufen darf, geht es um zwei unterschiedliche Rechte. Wer das trennt, versteht das System.
1. Das Aufführungsrecht betrifft das Abspielen vor Publikum. Dafür braucht die Veranstaltung eine Lizenz. Die GEMA stellt klar: Der Veranstalter meldet die Veranstaltung an. DJs sind in der Regel nicht Veranstalter, es sei denn, sie organisieren die Veranstaltung selbst. Legst du also im Club oder auf einer Hochzeit auf, kümmert sich darum normalerweise der Club, die Agentur oder wer auch immer die Feier ausrichtet.
2. Das Vervielfältigungsrecht betrifft das Kopieren von Musik. Hier kommst du als DJ ins Spiel. Laut GEMA brauchen DJs eine eigene Lizenz, wenn sie für ihre Arbeit Kopien von Musikwerken anfertigen, also zum Beispiel Dateien auf Laptop, USB-Stick oder Festplatte kopieren oder CDs brennen. Das regelt der Tarif VR-Ö („Vervielfältigung bei öffentlicher Wiedergabe“).
- Aufführung
- Veranstalter
- meldet die Veranstaltung an
- Kopien
- Tarif VR-Ö
- zahlt, wer kopiert
- Satz 2026
- 0,18 €
- netto je Werk und Kopie
- Mindestbetrag
- 16,53 €
- bei einmaliger Lizenzierung
- GVL-Zuschlag
- 20 %
- laut GEMA zusätzlich
- Laufzeit
- unbegrenzt
- je lizenzierte Kopie
Was zählt als Kopie – und was nicht?
Entscheidend ist laut GEMA das Kopieren von Dateien oder CDs. Lizenziert wird die Anzahl der vervielfältigten Werke. Welche Tracks du am Abend tatsächlich spielst, spielt für den Tarif VR-Ö keine Rolle.
Keine VR-Ö-Lizenz brauchst du laut GEMA, wenn du …
- ausschließlich Originale verwendest, also Vinyl, CDs oder Kassetten direkt abspielst,
- Musik direkt von dem Gerät abspielst, auf das sie heruntergeladen wurde, etwa den Laptop, auf dem du im Shop gekauft hast,
- eine Datei nur in ein anderes Format konvertierst.
Eine Lizenz brauchst du, wenn du …
- gekaufte Tracks vom Laptop auf einen USB-Stick für CDJs exportierst,
- Musik auf eine externe Festplatte oder einen zweiten Rechner kopierst, um damit aufzulegen,
- CDs brennst, um sie bei Auftritten zu spielen.
Gerade der USB-Export, wie wir ihn im Ratgeber USB-Sticks für Club-Player vorbereiten beschreiben, ist also lizenzpflichtig, sobald du damit öffentlich auflegst.
Zum Streaming äußert sich die DJ-Seite der GEMA nicht ausdrücklich. Ob du streamen darfst, hängt ohnehin zuerst von den Nutzungsbedingungen des Dienstes ab. Mehr dazu in Streaming beim Auflegen.
Was kostet der Tarif VR-Ö?
Die Zahlen stammen aus dem offiziellen Tarifblatt VR-Ö, Fassung 13, gültig ab 1. Januar 2026. Alle Beträge sind Nettobeträge, hinzu kommen laut Tarifblatt derzeit 7 % Umsatzsteuer. Für DJs ist Abschnitt I.2.b einschlägig, der ausdrücklich auch Vervielfältigungen durch Diskjockeys nennt.
| Position | Vergütung (netto) |
|---|---|
| Regelsatz, einmalige oder jährlich wiederkehrende Lizenzierung | 0,18 € je Werk und je Vervielfältigung |
| Mindestvergütung bei einmaliger Lizenzierung | 16,53 € |
| Jahrespauschalvertrag über mindestens 500 Vervielfältigungen | 69,76 € je angefangene 500 Stück (jährlich wiederkehrend) |
| Vervielfältigung für eine Einzelveranstaltung | 16,53 € je angefangene 100 Stück je Veranstaltung |
| Aktivierung von Sicherungskopien | 147,87 € einmalig je Vorgang |
| Werkbestände aus der Zeit vor dem 1. Januar 2026 (Altbestand) | 295,74 € einmalig |
Zusätzlich erhebt die GEMA laut ihrer Tarifseite einen Zuschlag von 20 % auf den Tarif VR-Ö, weil die GVL (die Verwertungsgesellschaft für Interpreten und Tonträgerhersteller) ihr das Inkasso übertragen hat. Mitglieder von Verbänden, mit denen die GEMA einen Gesamtvertrag geschlossen hat, erhalten laut Tarif einen Nachlass.
Wichtig: Laut Tarif setzt die Berechnung voraus, dass du die Einwilligung rechtzeitig vor der Vervielfältigung einholst. Die GEMA formuliert auf ihrer DJ-Seite entsprechend, dass DJs vor ihrem Set bezahlen müssen, wenn sie dafür Kopien angefertigt haben.
Typische Situationen aus der Praxis
Wie die Regeln im Alltag wirken, zeigen ein paar Beispiele. Grundlage sind die Angaben der GEMA, für deinen Einzelfall gilt die Auskunft der GEMA.
- Du kaufst Tracks auf deinem Laptop und legst mit einem Controller direkt von diesem Laptop auf. Laut GEMA fällt für das Abspielen vom Download-Gerät keine VR-Ö-Vergütung an.
- Du exportierst dieselben Tracks auf einen USB-Stick für die CDJs im Club. Das ist eine Vervielfältigung für die öffentliche Wiedergabe, dafür brauchst du die VR-Ö-Lizenz.
- Du spielst ausschließlich Vinyl. Originale brauchen keine VR-Ö-Lizenz.
- Du wandelst WAV-Dateien in AIFF um. Eine reine Formatkonvertierung ist laut GEMA nicht vergütungspflichtig.
- Dein Laptop wird gestohlen und du legst mit der Sicherungskopie weiter auf. Dann fällt die einmalige Vergütung für die Aktivierung von Sicherungskopien an.
Altbestand und Sicherungskopien
Viele DJs haben eine über Jahre gewachsene Sammlung. Für Werkbestände aus der Zeit vor dem 1. Januar 2026 sieht der Tarif eine einmalige Abgeltung von 295,74 € netto vor. Einen Altbestand meldest du laut GEMA über das Kommentarfeld am Ende der Online-Anmeldung mit dem Stichwort „Altbestand“. Die GEMA prüft das und stellt dann eine Rechnung. Eine einfachere Abwicklung im Portal ist nach Angaben der GEMA in Arbeit.
Sicherungskopien auf einer externen Festplatte sind laut GEMA grundsätzlich nicht lizenzpflichtig, solange sie nur Backup sind. Musst du sie für Auftritte nutzen, etwa weil dein Laptop gestohlen wurde, fällt einmalig eine Vergütung an, unabhängig von der Zahl der Werke. Laut Tarif sind das 147,87 € netto je Vorgang. Auch das meldest du über das Kommentarfeld, Stichwort „Aktivierung Sicherungskopien“.
Einmal ordnungsgemäß lizenzierte Kopien darfst du laut Tarif zeitlich unbegrenzt für die öffentliche Wiedergabe nutzen.
So meldest du dich an
- Registriere dich im GEMA-Onlineportal. DJs werden dort wie andere Musiknutzer als Kunden mit eigener Kundennummer geführt.
- Wähle über den Tarifrechner den Tarif VR-Ö und gib die Zahl der vervielfältigten Werke an.
- Melde Altbestände oder aktivierte Sicherungskopien über das Kommentarfeld.
- Du erhältst eine Rechnung. Bewahre sie gut auf, sie ist dein Nachweis.
Setlists musst du nach normalen DJ-Auftritten mit fremden Tonträgern laut GEMA in der Regel nicht einreichen. Anders ist es, wenn du eigene Kompositionen oder Live-Remixe aufführst: Dann reichst du die Setlist im Portal unter „Meine Setlists“ ein.
Österreich und Schweiz im Kurzüberblick
Österreich (AKM): Auch hier ist der Veranstalter für die Aufführungslizenz zuständig und zahlt sie. Werden bei einer Veranstaltung selbst kopierte Tonträger oder Dateien gespielt, berücksichtigt die AKM das nach ihren Veranstalter-Unterlagen über Zuschläge für die Vervielfältigungsrechte (austro mechana) und die Leistungsschutzrechte (LSG). Wie hoch diese aktuell sind, konnten wir nicht verlässlich prüfen. Einen eigenen Kopier-Tarif für DJs wie den VR-Ö haben wir auf akm.at nicht gefunden. Frag im Zweifel bei der AKM nach.
Schweiz (SUISA): Die SUISA lizenziert Partys, DJ-Auftritte und Tanzveranstaltungen über den Veranstalter, bei Gastrobetrieben nach dem Gemeinsamen Tarif H (GT H), bei anderen Partys nach GT Hb. Für abgespielte Tonträger berechnet die SUISA zusätzlich eine Vergütung für Interpreten- und Produzentenrechte. Einen speziellen Tarif für Kopien durch DJs haben wir auf suisa.ch nicht gefunden. Frag im Zweifel direkt bei der SUISA nach.
Fazit
Für DJs in Deutschland gilt im Kern: Die Aufführung lizenziert der Veranstalter, deine Kopien lizenzierst du selbst nach dem Tarif VR-Ö. Wer gekaufte Musik auf Sticks exportiert oder auf Festplatten kopiert, sollte sich deshalb im GEMA-Portal anmelden, am besten bevor die Kopien entstehen. Mit dem neuen Tarif für 2026 gibt es zudem eine Pauschale für Altbestände, die die Ausgangslage für viele DJs vereinfacht. Wo du deine Musik legal beziehst, erklären unsere Ratgeber Wo kaufen DJs ihre Musik? und DJ Pools erklärt.
Quellen: GEMA: Der DJ-Tarif · GEMA: Tarif VR-Ö · GEMA: Tarifblatt VR-Ö, Fassung 13, gültig ab 01.01.2026 (PDF) · AKM: Infobroschüre für Veranstalter (PDF, Mai 2023) · SUISA: Partys, DJ-Auftritte und Tanzveranstaltungen. Stand: Oktober 2026.
Häufige Fragen
Muss ich als DJ GEMA zahlen?
Für die Aufführung bei einer Veranstaltung zahlt in der Regel der Veranstalter. Wenn du aber Musik für deine Auftritte kopierst, etwa auf Laptop, USB-Stick oder Festplatte, brauchst du laut GEMA eine Lizenz nach dem Tarif VR-Ö.
Was kostet der Tarif VR-Ö?
Laut Tarifblatt (gültig ab 1. Januar 2026) 0,18 € netto je Werk und Vervielfältigung, bei einmaliger Lizenzierung mindestens 16,53 €. Mit einem Jahrespauschalvertrag über mindestens 500 Vervielfältigungen sind es 69,76 € je angefangene 500 Stück. Hinzu kommen laut GEMA ein Zuschlag von 20 % für die GVL und 7 % Umsatzsteuer. Verbindlich ist der Preisrechner im GEMA-Onlineportal.
Muss ich zahlen, wenn ich direkt vom Download-Gerät auflege?
Laut GEMA nicht: Wer Musik direkt von dem Gerät abspielt, auf das sie heruntergeladen wurde, oder ausschließlich Originale wie Vinyl oder CDs nutzt, braucht keine VR-Ö-Lizenz.
Gilt die VR-Ö-Lizenz nur ein Jahr?
Nein. Laut Tarif können ordnungsgemäß lizenzierte Vervielfältigungsstücke zeitlich unbegrenzt für die öffentliche Wiedergabe genutzt werden. Wiederkehrende Kosten entstehen bei Jahrespauschalverträgen und für neue Kopien.
Was ist mit Sicherungskopien?
Eine Sicherungskopie auf einem externen Datenträger ist laut GEMA grundsätzlich nicht lizenzpflichtig. Wird sie für Auftritte genutzt, etwa nach Diebstahl, fällt einmalig eine Vergütung an, laut Tarif 147,87 € netto je Vorgang.