Tool
DJ-Rechnung schreiben
Rechnung oder Angebot für deinen Gig ausfüllen und als PDF herunterladen: mit allen Pflichtangaben, GiroCode zum Scannen und eingebetteter E-Rechnung. Kostenlos und ohne Anmeldung.
So schreibst du eine DJ-Rechnung
- Absender und Kunde: Dein Name oder Künstlername mit Anschrift, Steuernummer und Bankverbindung, dazu Name und Anschrift des Brautpaars, Clubs oder Veranstalters.
- Nummer und Daten: Eine fortlaufende Rechnungsnummer, das Rechnungsdatum und das Datum des Gigs als Leistungsdatum.
- Positionen: Gage, Verlängerungsstunden, Technik und Anfahrt einzeln aufführen, mit Menge, Einheit und Preis.
- Steuer: 19 % Umsatzsteuer im Regelfall, als Kleinunternehmer ohne Steuer mit Hinweis, bei Firmenkunden im EU-Ausland Reverse Charge.
- Zahlung: Zahlungsziel, Bankverbindung, auf Wunsch Skonto, eine erhaltene Anzahlung und der GiroCode, den dein Kunde mit der Banking-App scannt.
Pflichtangaben nach § 14 UStG
Eine Rechnung über mehr als 250 Euro brutto braucht alle diese Angaben. Fehlt etwas, kann dein Kunde die Vorsteuer nicht abziehen und wird eine korrigierte Rechnung verlangen. Das Tool prüft die Angaben, bevor du das PDF herunterlädst.
- Name und Anschrift
- von dir als Leistendem und von deinem Kunden
- Steuernummer oder USt-IdNr.
- deine vom Finanzamt vergebene Nummer (für Kleinunternehmer nicht Pflicht)
- Rechnungsdatum
- das Datum der Ausstellung
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- einmalig, z. B. RE-2026-001; Lücken vermeiden
- Menge und Art der Leistung
- z. B. „DJ-Set Hochzeit, 18–2 Uhr“, Anfahrt, Technik
- Leistungsdatum
- Tag des Auftritts oder Zeitraum; darf dem Rechnungsdatum entsprechen, wenn das draufsteht
- Entgelt nach Steuersätzen
- Nettobeträge getrennt nach 19 % und 7 %
- Steuersatz und Steuerbetrag
- oder der Hinweis auf die Befreiung (§ 19 UStG, Reverse Charge)
Bis 250 Euro brutto genügt eine Kleinbetragsrechnung (§ 33 UStDV) mit Name und Anschrift des Leistenden, Datum, Leistung und Bruttobetrag mit Steuersatz. Kleinunternehmer brauchen nach § 34a UStDV weder Steuernummer noch Rechnungsnummer, fortlaufende Nummern sind trotzdem sinnvoll.
Muster: DJ-Rechnung für eine Hochzeit
So sieht eine typische Rechnung für eine Hochzeit mit eigener Technik aus (Regelbesteuerung, 19 %):
| Leistung | Menge | Betrag |
|---|---|---|
| DJ-Set Hochzeit (18–2 Uhr), inkl. Moderation | 1 pauschal | 1.200,00 € |
| Verlängerung | 1,5 Std. × 120,00 € | 180,00 € |
| Ton- und Lichttechnik (2 Tops, Sub, 4 LED-Spots, Funkmikro) | 1 pauschal | 250,00 € |
| Anfahrt Köln – Bergisch Gladbach und zurück | 46 km × 0,50 € | 23,00 € |
| Summe netto | 1.653,00 € | |
| zzgl. 19 % USt. | 314,07 € | |
| Gesamtbetrag | 1.967,07 € | |
Anfahrt und mitgebrachte Technik gehören als Nebenleistung zum Auftritt und bekommen denselben Steuersatz wie die Gage. Technik, die du ohne Auftritt vermietest, kostet immer 19 %. Was du für Technik brauchst, zeigen der PA-Anlagen Finder und der Mikrofon Finder.
Umsatzsteuer: 19 %, 7 %, Kleinunternehmer oder Reverse Charge
19 % sind der Regelfall. Den ermäßigten Satz von 7 % gibt es für Darbietungen ausübender Künstler, die Konzerten vergleichbar sind (§ 12 Abs. 2 Nr. 7a UStG). Die Urteile des Bundesfinanzhofs zu Techno- und House-Veranstaltungen betrafen Eintrittsgelder, nicht die Gage des DJs; die Finanzverwaltung sieht DJs grundsätzlich nicht als begünstigt. Für Hochzeiten, Geburtstage und Firmenfeiern rechnest du mit 19 %.
Kleinunternehmer (§ 19 UStG) mit höchstens 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und voraussichtlich höchstens 100.000 Euro im laufenden Jahr weisen keine Umsatzsteuer aus und schreiben stattdessen einen Hinweis auf die Rechnung.
Gigs im Ausland: Bucht dich ein Unternehmen aus einem anderen EU-Land, schuldet es die Steuer selbst (Reverse Charge). Auf die Rechnung gehören beide USt-IdNrn. und der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“, ausgestellt bis zum 15. des Folgemonats. Bei Firmenkunden außerhalb der EU ist die Leistung in Deutschland nicht steuerbar.
E-Rechnung für DJs: was ab wann gilt
- Seit 2025: Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen können, auch du. Ein E-Mail-Postfach reicht.
- 2025 und 2026: An Firmen darfst du noch Papier- oder PDF-Rechnungen schicken.
- 2027: Weiter erlaubt, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 800.000 Euro betrug.
- Ab 2028: Rechnungen an Unternehmen in Deutschland müssen E-Rechnungen sein. Ausgenommen bleiben Kleinunternehmer, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Rechnungen an Privatleute.
Das PDF aus diesem Tool ist ein PDF/A-3 mit eingebetteter ZUGFeRD-Rechnung im Profil EN 16931 und damit schon heute eine E-Rechnung. Für Behörden lädst du zusätzlich die XRechnung (CII) herunter. Bei einer hybriden Rechnung zählen die XML-Daten, deshalb übernimmt das Tool alle Beträge aus derselben Berechnung.
Ohne Konto oder mit Konto
Ohne Konto
- Rechnung und Angebot als PDF und XRechnung
- Daten bleiben im Browser, nichts geht an den Server
- Letzter Entwurf und Logo bleiben auf diesem Gerät
Mit kostenlosem Konto
- Absender, Logo und Layout als Vorgabe
- Fortlaufende Nummern für Rechnungen und Angebote
- Kunden und Positionen (Gage, Anfahrt, Technik) speichern
- Archiv nach Jahren mit Suche, Status offen, bezahlt, überfällig
- Duplizieren, Angebot in Rechnung umwandeln, Stornorechnung, ZIP-Export
Fragen zur DJ-Rechnung
Brauche ich ein Konto, um eine Rechnung zu schreiben?
Nein. Ohne Konto schreibst du die Rechnung im Browser und lädst sie sofort als PDF herunter. Die Daten bleiben in deinem Browser und gehen nicht an unseren Server. Mit einem kostenlosen Konto speichern wir Absender, Logo, Kunden und Positionen, vergeben fortlaufende Nummern und legen alle Belege nach Jahren geordnet ab.
Welche Umsatzsteuer berechne ich als DJ: 19 oder 7 Prozent?
In der Regel 19 Prozent. Der ermäßigte Satz von 7 Prozent gilt nach § 12 Abs. 2 Nr. 7a UStG für konzertähnliche Darbietungen ausübender Künstler. Die Finanzverwaltung nennt DJs als grundsätzlich nicht begünstigt; der Bundesfinanzhof hat Techno- und House-DJs, die live mixen und gestalten, aber bei Eintrittsgeldern wie Konzertmusiker behandelt. Für Hochzeiten, Firmenfeiern und das reine Abspielen von Musik ist 19 Prozent der sichere Satz. Bei Club- und Festivalbookings klärst du 7 Prozent am besten mit deiner Steuerberatung.
Was muss auf eine Kleinunternehmer-Rechnung?
Name und Anschrift von dir und deinem Kunden, das Ausstellungsdatum, die Leistung, das Entgelt und ein Hinweis, dass keine Umsatzsteuer berechnet wird, etwa „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Seit 2025 gilt die Grenze von 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Wer die 100.000 Euro im Jahr überschreitet, ist ab diesem Umsatz kein Kleinunternehmer mehr.
Muss ich als DJ E-Rechnungen schreiben?
Empfangen können musst du E-Rechnungen von Firmen schon seit 2025. Ausstellen musst du sie an Unternehmen in Deutschland ab 2028, ab 2027 bereits, wenn dein Umsatz im Vorjahr über 800.000 Euro lag. Ausgenommen sind Kleinunternehmer, Rechnungen bis 250 Euro und Rechnungen an Privatleute. Unser PDF enthält die E-Rechnung nach ZUGFeRD (Profil EN 16931) bereits; für Behörden gibt es zusätzlich die XRechnung als XML.
Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD und XRechnung?
Beide sind E-Rechnungen nach der europäischen Norm EN 16931. ZUGFeRD ist ein PDF, in dem die Rechnungsdaten als XML-Datei stecken: Menschen lesen das PDF, die Buchhaltungssoftware das XML. XRechnung ist nur die XML-Datei, mit ein paar strengeren Regeln. Behörden verlangen meist XRechnung mit Leitweg-ID, Firmen nehmen beide Formate an.
Muss ich auf der Rechnung auf die Künstlersozialabgabe hinweisen?
Nein. Die Künstlersozialabgabe zahlt der Auftraggeber, der regelmäßig selbständige Künstler bucht, an die Künstlersozialkasse (2026: 4,9 Prozent, 2027: 5,0 Prozent des Honorars). Du ziehst sie nicht von deiner Gage ab. Ein freiwilliger Hinweis auf der Rechnung kann Veranstalter aber daran erinnern; den kannst du im Tool einschalten.
Wie korrigiere ich eine falsche Rechnung?
Eine verschickte Rechnung änderst du nicht einfach. Du schreibst eine Stornorechnung mit eigener Nummer, die sich eindeutig auf die ursprüngliche Rechnung (Nummer und Datum) bezieht, und danach eine neue, richtige Rechnung. Mit Konto erledigt das der Button „Stornieren“ im Archiv. Im Steuerrecht ist eine „Gutschrift“ übrigens etwas anderes: eine Abrechnung, die dein Kunde für dich erstellt.
Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?
Seit 2025 acht Jahre (§ 14b UStG, § 147 AO), gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Bei E-Rechnungen muss die XML-Datei unverändert aufbewahrt werden. Das Archiv im Konto ist praktisch, ersetzt aber kein revisionssicheres Archiv: Lade dir den Jahresexport herunter und bewahre ihn zusätzlich auf.
Stand Oktober 2026. Die Hinweise auf dieser Seite und im Tool sind allgemeine Informationen und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall frag deine Steuerberatung.